AER.BI · Associazione Aeromodellisti Biellesi
Mitgliederbereich

Der Platz

Ein Platz, von den Mitgliedern gebaut

Der Verein wurde am 28. September 2004 von vierundzwanzig Mitgliedern gegründet, fast alle aus der Modellflugsparte des Aero Club di Biella, die nach den Bauarbeiten am Flughafen ohne Platz dastand.

Heute fliegen wir auf 32.000 m² Wiese in Cossato. Der überdachte Bereich, die Sanitäranlagen mit Trinkwasser und die Ausstattung kamen dank der Fondazione Cassa di Risparmio di Biella; Piste und Wiese pflegen die Mitglieder selbst.

Fläche
32.000 m² · 320 × 100 m
Piste
Gras, 200 × 20 m
Ausrichtung
NNW – SSO, Sonne im Rücken des Piloten
Überdachung
250 m² · 41 × 6 m
Versammlungsraum
beheizter Clubraum, 60 m²
Höhe
212 m ü. d. M.
1634Überdachung · ClubraumPilotenbereichParkplatz200 m20 m320 m100 mNWind

Piste 16 Richtung Süd-Südost, Piste 34 Richtung Nord-Nordwest.

Vor dem Fliegen

Wer fliegen darf, und wie

Notfall? Ruf 112 an · Sicherheit am PlatzWird geflogen? Das Flugwetter der nächsten 3 Tage

Zum Fliegen brauchst du

  • die Mitgliedschaft mit bezahltem Jahresbeitrag und Modellflug-Versicherung
  • den EASA-Kompetenznachweis UAS A1/A3
  • den d-flight-QR-Code des Betreibers an jedem Modell

Wer noch lernt, fliegt immer im Lehrer-Schüler-Betrieb neben einem erfahrenen Mitglied.

Wenn du uns besuchst

  • Nichtmitglieder brauchen für den Zutritt die Erlaubnis des Flugleiters
  • Gäste bleiben in den Gästebereichen, nie auf der Piste
  • Hunde an die Leine
  • die Platzordnung hängt am Platz aus: Lies sie bei der Ankunft

Bei Treffen und Festen, die für alle offen sind, ist jeder willkommen: Schau in den Kalender.

Als Gast fliegen? Pass beantragen

Die Bereiche des Platzes

Die Platzordnung teilt die Anlage in sechs Bereiche. Die Bereiche 4, 5 und 6 betreten nur Piloten, Helfer und der Flugleiter; die Bereiche 1, 2 und 3 werden nie überflogen.

  1. Eingang und Parkplatz
  2. Gäste- und Verpflegungsbereich
  3. Montage der Modelle
  4. Anlassen der Motoren
  5. Piste, Start und Landung
  6. Pilotenbereich

Platzordnung

Platzordnung des Modellflugplatzes

Der vom Vorstand beschlossene Text, den er bei Bedarf aktualisieren kann.

Unverbindliche Übersetzung: maßgeblich ist der italienische Text.

Flugleiter, wenn anwesend

  • Andrea Migliorini
  • Giorgio Boario
  • Valter Demarie
  • Lorenzo Perona
  • Andrea Piola
Art. 1Allgemeine Grundsätze

Diese Platzordnung regelt die Modellflugtätigkeit der Associazione Aeromodellisti Biellesi auf dem Modellflugplatz im Ortsteil Pobbia, Cossato.

Auf dem Modellflugplatz ist statischer und dynamischer Modellflugbetrieb erlaubt, in Form von Trainingseinheiten, Begegnungen und Treffen sowie Amateursportveranstaltungen. Die Tätigkeit orientiert sich an den Grundprinzipien der sportlichen und olympischen Ordnung und an den Werten der internationalen Luftfahrtkultur.

Jeder Modellflieger richtet sein Verhalten nach den Grundsätzen der persönlichen Verantwortung, der Solidarität mit der Sportgemeinschaft, des größtmöglichen Schutzes der eigenen Sicherheit, der Sicherheit Dritter und der Umgebung, der loyalen Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen und Sportorganisationen sowie der Einhaltung der geltenden europäischen und nationalen Vorschriften.

Art. 2Zugang zur Anlage

Der Zugang zur Anlage und zu den Einrichtungen des Modellflugplatzes ist Mitgliedern vorbehalten, die ihre Mitgliedsbeiträge bezahlt haben. Nichtmitgliedern ist der Zutritt zum Platz strengstens untersagt, außer mit Erlaubnis des Flugleiters oder einer von ihm bestimmten Person.

Dynamischer Modellflugbetrieb ist Mitgliedern vorbehalten, die eine gültige Versicherungspolice haben, Inhaber des EASA-Kompetenznachweises UAS A1/A3 sind und an ihrem UAS einen ordnungsgemäßen, von der Plattform D-flight ausgestellten QR-Code angebracht haben, der den UAS-Betreiber angibt, dem das Modell zuzuordnen ist. Dritte, die weder UAS-Betreiber noch Fernpiloten sind, werden mit Erlaubnis des Flugleiters oder der von ihm beauftragten Person zugelassen.

Beim Betreten der Anlage werden Gäste gebeten, die Platzordnung zu lesen, die gut sichtbar in der Anlage aushängt, den Anweisungen des Flugleiters oder der von ihm beauftragten Person zu folgen und sich in den geschützten Bereichen aufzuhalten, ohne jemals die Piste zu betreten und/oder die Tätigkeiten am Boden und in der Luft zu stören. Ab dem Betreten der Anlage verliert jede Person die Eigenschaft einer „am UAS-Betrieb unbeteiligten Person“ im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) 947/2019.

Haustiere müssen, falls anwesend, unbedingt an der Leine gehalten werden.

Art. 3Flugleiter

Am Modellflugplatz wird die Funktion des Flugleiters eingerichtet, der die Bekanntmachung und Anwendung dieser Platzordnung überwacht. Der Flugleiter ist nicht verantwortlich für Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Platzordnung oder gegen die geltenden europäischen und nationalen Vorschriften. Ist kein Flugleiter anwesend, wird der erste UAS-Betreiber oder Fernpilot, der die Anlage betritt, selbst Flugleiter, bis eine der in der Liste genannten Personen eintrifft.

Art. 4Aufteilung der Anlage

Die Anlage ist gemäß beiliegendem Plan unterteilt in: 1) Eingangs- und Parkbereich; 2) abgetrennter Gäste- und Verpflegungsbereich; 3) Montagebereich für UAS; 4) Bereich zum Anlassen der Motoren; 5) Piste sowie Start- und Landebereich für UAS mit Starrflügeln und Drehflügeln; 6) Pilotenbereich.

Art. 5Regeln für den Flugbetrieb und die Flugvorbereitung

Alle Tätigkeiten vor, während und nach dem Flug müssen mit größtmöglicher Sicherheit für sich selbst und für andere ablaufen.

Die Bereiche 4 bis 6 betreten nur der UAS-Betreiber, der Fernpilot und bei Bedarf ein Helfer oder, bei besonderen Erfordernissen, mehrere Helfer sowie der Flugleiter oder die von ihm bestimmte Person.

Der Flugleiter vergewissert sich vor dem Flug über die körperliche und geistige Verfassung des Piloten, die Wetterbedingungen und die Luftverkehrslage.

Der Fernpilot vergewissert sich vor dem Einschalten des Senders, dass seine Frequenz nicht von anderen anwesenden Modellfliegern genutzt wird, außer bei Fernsteuerungen mit 2,4 GHz.

Der Fernpilot führt vor jedem Start und nach der Landung eine Kontrolle durch, mit besonderem Augenmerk auf die Befestigung von Tragflächen und Ruderflächen, Motoren und Propellern und auf die Funktion der Steuereinrichtungen über Kabel oder Funk, einschließlich der Übereinstimmung der Bewegung aller beweglichen Teile mit den Befehlen des Senders, sowie auf den Ladezustand der Akkus und gegebenenfalls den Kraftstoffstand im Modell. Bei Zweifeln an der Funktion des UAS ist es verboten, das Fluggerät in die Luft zu bringen. Es müssen Akkus in gutem Zustand verwendet werden, deren Leistungsfähigkeit alle Flugphasen sicher gewährleistet. Der Sender muss einen Alarm bei niedriger Spannung haben.

Flugmodelle müssen so effizient und zuverlässig gebaut sein, dass sie unter normalen Bedingungen Sicherheit gewährleisten. Bei Testflügen müssen alle Anwesenden vorher informiert werden, damit der Betrieb mit größtmöglicher Sicherheit abläuft.

Das Anlassen der Motoren ist nur in den Bereichen 4 und 5 erlaubt. Es ist strengstens verboten, einen Motor anzulassen, wenn sich Personen in unmittelbarer Nähe befinden. Zum Anlassen von Flugzeugen mit Verbrennungsmotor sollte ein geeigneter Anlasser verwendet werden, statt den Propeller von Hand anzuwerfen. Es ist verboten, Motoren anzulassen, während andere fliegen, außer mit deren Zustimmung.

Gestartet werden darf erst, nachdem geprüft wurde, dass die Piste völlig frei von Personen und Hindernissen ist. Es ist strengstens verboten, die Piste nach der Landung mit laufendem Motor oder drehendem Propeller zu verlassen.

Verboten ist das Überfliegen der Bereiche 1 bis 3 und, auch wenn die ENAC-Vorschriften es erlauben würden, des Gehöfts südöstlich der Piste. Verlässt der Fernpilot versehentlich den Flugbereich, landet er und führt eine Überprüfung mit dem Flugleiter oder der von ihm beauftragten Person durch. Der Einsatzbereich des UAS darf keinesfalls die genehmigten Grenzen überschreiten oder, wo vorgesehen, die Grenzen, die in der mit Militär- oder Zivilbehörden unterzeichneten Betriebsvereinbarung (Lettera di Operazioni) festgelegt und in den Genehmigungsakten der ENAC jeglicher Rechtsform aufgeführt sind.

Start und Landung, ob im Normal- oder im Notverfahren, müssen vom Piloten immer laut angesagt und vom Helfer, falls vorhanden, wiederholt werden. Vor der Landung vergewissert er sich, dass die Piste frei ist.

Es ist verboten, bei widrigen Wetterbedingungen zu fliegen, die die Steuerbarkeit der Modelle beeinträchtigen.

Grundsätzlich darf jeweils nur ein Flugmodell in der Luft sein. Den Start eines zweiten Flugmodells genehmigt, wer bereits in der Luft ist, sofern der Flugleiter oder die von ihm beauftragte Person nicht widerspricht.

Mehrere Modelle gleichzeitig in der Luft sind möglich, sofern das mit der Sicherheit der Piloten und aller Anwesenden vereinbar ist.

Wer in der Anlage Luftverkehr bemerkt, der den Flugbetrieb stören könnte, informiert den Flugleiter oder die von ihm beauftragte Person. Im Konfliktfall bringt der Fernpilot das UAS auf eine Flughöhe, die jedes Risiko für bemannte Luftfahrzeuge ausschließt, und landet das UAS nach Möglichkeit. Der gesamte Flugbetrieb muss unterbrochen werden, bis keine Gefahr mehr besteht.

Beim Fliegen ist jede Form von Angeberei zu vermeiden, die Personen und Sachen in allen Bereichen des Platzes gefährdet, auch in den für den Flug bestimmten.

Art. 6Grundsätze für die Ausbildung

Mitglieder, die Modellflieger werden wollen, müssen verpflichtend von einem erfahrenen Mitglied als Tutor begleitet werden, bis sie nach Urteil des Flugleiters oder der von ihm beauftragten Person ein ausreichendes Maß an Selbstständigkeit und Sicherheit erreicht haben.

Bis dahin fliegt der angehende Modellflieger mit Doppelsteuerung, im sogenannten „Lehrer-Schüler-Betrieb“.

Der angehende Modellflieger teilt dem Flugleiter oder der von ihm beauftragten Person mit, dass er ausreichend am PC-Simulator geübt hat, um die Grundmanöver zu lernen und sich mit dem Sender vertraut zu machen.

Der Vorstand des Vereins behält sich vor, diese Platzordnung bei Bedarf zu ändern.

Der Präsident, Andrea Migliorini

Die Flugzone auf d‑flight

Auf der offiziellen d‑flight-Karte ist der Platz die geografische UAS-Zone „COSSATO (BI)“, Typ „Aeroclub- und Arbeitsflugbetrieb“: Das ist die Zone unseres Platzes, 300 Meter, die dem Modellflug vorbehalten sind.

Zonen können sich ändern: Prüfe vor dem Fliegen immer die d‑flight-Karte.

Der Platz in Bildern

Der Platz vom Hügel aus gesehen, in der Mitte der überdachte Bereich
Der Platz vom Hügel aus gesehen, in der Mitte der überdachte Bereich
Der Platz von oben, im Hintergrund die Bielleser Alpen
Der Platz von oben, im Hintergrund die Bielleser Alpen
Der überdachte Bereich: Tische, Sanitäranlagen und der beheizte Clubraum
Der überdachte Bereich: Tische, Sanitäranlagen und der beheizte Clubraum
Die Graspiste, gepflegt von den Mitgliedern
Die Graspiste, gepflegt von den Mitgliedern

Anfahrt

Regione Pobbia, Ortsteil Castellengo, Cossato. Auf der Autobahn Turin–Mailand Ausfahrt Carisio, dann die Staatsstraße 232.

Route und Karte
Der Modellflugplatz · AER.BI Cossato